Links zu Gesetzestexten in Rumänien
(Stand März 2008, keinerlei Verantwortung für Aktualität und Richtigkeit der Gesetzestexte!!! Lediglich Richtlinien für den Investor!!)
Juristisches Wörterbuch und alle Gesetze:
http://www.euroavocatura.ro/
Über Immobilien und Grundstücksregistrierung
http://www.intercad-tm.ro/lege7.html
Gesetze aller Art: wie z.B. die verfassung von Rumänien
http://www.dreptonline.ro/legislatie/start_legislatie.php
http://www.cdep.ro/pls/proiecte/upl_pck.lista?cam=2&anl=2007
Jede Menge Gesetzestexte im Juristennetz:
http://www.juristnet.ro/
noch mehr Gesetze:
http://www.dsclex.ro/meniu_r.htm
http://www.dsclex.ro/coduri/coduri.htm
(mit juristic Wörterbuch)
Direkte Links zu Gesetzestexten
Recht auf Information (Einsichtsrecht für öffentliche Eintragungen)
http://www.dreptonline.ro/legislatie/legea_accesului_informatie.php
Öffentliche Angestellte Rumänien
http://www.dreptonline.ro/legislatie/lege_statutul_functionarului_public.php
Menschenhandel und Prostitution , aktueller Gesetzestext aus dem jahr 2001:
http://www.cdep.ro/pls/legis/legis_pck.htp_act_text?idt=30767
Die Rechte des Patienten
http://www.dreptonline.ro/legislatie/legea_drepturilor_pacientului.php
Strafgesetz
http://www.dsclex.ro/coduri/cod_penal_2006.htm
Taxi
http://www.dreptonline.ro/legislatie/legea_taximetriei.php
Gegen Gewalt in der Familie
http://www.dreptonline.ro/legislatie/legea_prevenirii_violentei_familie.php
Immobilien-Maklerverordnung
http://www.cdep.ro/pls/legis/legis_pck.htp_act_text?idt=21980
Handelsregistereintrag Gesetz
http://www.cdep.ro/pls/legis/legis_pck.htp_act_text?idt=58167
ZITATRECHT
Kleinzitat bei Sprachwerken Keine Einwilligung des Rechteinhabers ist weiterhin erforderlich, soweit man sich im Rahmen des Zitatrechts von § 51 Urheberrechtsgesetz (UrhG) bewegt. So dürfen im Rahmen des so genannten "Kleinzitats" "Stellen eines Werkes" in ein selbstständiges Sprachwerk eingebunden werden. Zu Klarstellung: auch Schriftwerke, d.h. urheberrechtlich geschützte Texte, zählen zu den Sprachwerken. Obwohl hier als "Stellen eines Werkes" grundsätzlich nur kleine Ausschnitte eines Werkes in Frage kommen, macht man bei Bildzitaten insofern eine Ausnahme, als Bilder sinnvoller Weise nur im Ganzen dargestellt werden können und deshalb auch im Ganzen wiedergegeben werden dürfen.
Quelle: http://www.lehrer-online.de/dyn/bin/278219-283882-1-faq-frei_verwendbare_inhalte.pdf