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Links zu Gesetzestexten in Rumänien

law romania

 

(Stand März 2008, keinerlei Verantwortung für Aktualität und Richtigkeit der Gesetzestexte!!! Lediglich Richtlinien für den Investor!!)

 

Juristisches Wörterbuch und alle Gesetze:
http://www.euroavocatura.ro/

Über Immobilien und Grundstücksregistrierung

http://www.intercad-tm.ro/lege7.html

Gesetze aller Art: wie z.B. die verfassung von Rumänien
http://www.dreptonline.ro/legislatie/start_legislatie.php

http://www.cdep.ro/pls/proiecte/upl_pck.lista?cam=2&anl=2007

 

Jede Menge Gesetzestexte im Juristennetz:

http://www.juristnet.ro/

noch mehr Gesetze:
http://www.dsclex.ro/meniu_r.htm

http://www.legi-internet.ro/

http://www.infosrl.ro/

http://www.dsclex.ro/coduri/coduri.htm
(mit juristic Wörterbuch)

Direkte Links zu Gesetzestexten

Recht auf Information (Einsichtsrecht für öffentliche Eintragungen)
http://www.dreptonline.ro/legislatie/legea_accesului_informatie.php

Öffentliche Angestellte Rumänien
http://www.dreptonline.ro/legislatie/lege_statutul_functionarului_public.php

Menschenhandel und Prostitution , aktueller Gesetzestext aus dem jahr 2001:
http://www.cdep.ro/pls/legis/legis_pck.htp_act_text?idt=30767

Die Rechte des Patienten
http://www.dreptonline.ro/legislatie/legea_drepturilor_pacientului.php

Strafgesetz
http://www.dsclex.ro/coduri/cod_penal_2006.htm

Taxi
http://www.dreptonline.ro/legislatie/legea_taximetriei.php

Adoptionsgesetz
http://www.dreptonline.ro/legislatie/legea_adoptiei.php

Gegen Gewalt in der Familie
http://www.dreptonline.ro/legislatie/legea_prevenirii_violentei_familie.php

Immobilien-Maklerverordnung
http://www.cdep.ro/pls/legis/legis_pck.htp_act_text?idt=21980

Handelsregistereintrag Gesetz
http://www.cdep.ro/pls/legis/legis_pck.htp_act_text?idt=58167

 

ZITATRECHT
Kleinzitat bei Sprachwerken Keine Einwilligung des Rechteinhabers ist weiterhin erforderlich, soweit man sich im Rahmen des Zitatrechts von § 51 Urheberrechtsgesetz (UrhG) bewegt. So dürfen im Rahmen des so genannten "Kleinzitats" "Stellen eines Werkes" in ein selbstständiges Sprachwerk eingebunden werden. Zu Klarstellung: auch Schriftwerke, d.h. urheberrechtlich geschützte Texte, zählen zu den Sprachwerken. Obwohl hier als "Stellen eines Werkes" grundsätzlich nur kleine Ausschnitte eines Werkes in Frage kommen, macht man bei Bildzitaten insofern eine Ausnahme, als Bilder sinnvoller Weise nur im Ganzen dargestellt werden können und deshalb auch im Ganzen wiedergegeben werden dürfen.

Quelle: http://www.lehrer-online.de/dyn/bin/278219-283882-1-faq-frei_verwendbare_inhalte.pdf