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Anwälte in Österreich
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Das blinde Vertrauen zu Juristen / Anwälten in Österreich (blind trust, belief, faith to lawers in Austria)

Anwälte als Sachverständige

Notar / notary public in Austria

Rechtsanwaltskammer von Österreich
Rechtsanwalt finden - find a lawer in Austria (Link:
http://www.rechtsanwaelte.at/www/getFile.php
oder
http://www.oerak.or.at/www/getFile.php

Tiroler Rechtsanwaltskammer
http://www.tirolerrak.at/index.html

Gleichbehandlungsanwaltschaft
http://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.at/

Alle Gesetze für den Rechtsanwaltberuf:


http://www.rechtsanwaelte.at/www/getFile.php?id=81
Gesetzlich geregelt ist die Tätigkeit der Rechtsanwaltschaft in der Rechtsanwaltsordnung (RAO)
http://www.rechtsanwaelte.at/downloads/rao_01012009.pdf

Disziplinarstatut für Rechtsanwälte

Rechtsanwaltsprüfungsgesetz (RAPG)

Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG)

Einführungsgesetz Jurisdiktionsnorm

Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG)

Staatsanwaltschaftsgesetz - StAG

Rechtsanwälte in der EU
Europäisches Rechtsanwaltsgesetz

 

Justiz Rechtsauskünfte / Linkliste
http://www.justiz.gv.at/internet/html/default/8ab4a8a422985de30122a913e4486251.de.html

Rechtsanwaltskammer Wien
http://www.rakwien.at/

Rechtsanwaltskammer Tirol
http://www.tirolerrak.at/

Rechtsanwaltskammer Steiermark
http://www.rakstmk.at/public/home.htm

Rechtsanwaltskammer Niederösterreich
http://www.raknoe.at/www/

Richtervereinigung Österreich
http://www.richtervereinigung.at/

 

Verboten für Anwälte in Österreich

Auszug aus Rechtsanwaltsordnung

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001673 http://www.rechtsanwaelte.at/www/getFile.php

 
Bundesrecht: Gesamte Rechtsvorschrift für Rechtsanwaltsordnung, Fassung vom 21.01.2010

 § 20
Mit der Ausübung der Rechtsanwaltschaft ist unvereinbar:

a) die Führung eines besoldeten Staatsamtes mit Ausnahme des Lehramtes;

b) die Ausübung des Notariates;


c) der Betrieb solcher Beschäftigungen, welche dem Ansehen des Rechtsanwaltsstandes zuwiderlaufen.

 

Das blinde Vertrauen zu Juristen / Anwälten in Österreich (blind trust, belief, faith to lawers in Austria)

Auch in Österreich gilt: durch den Titel "Anwalt, Notar" wächst niemandem ein Heiligenschein der Unfehlbarkeit!!

Bei Mietverträgen z.B. wurde von der Arbeiterkammer Wien in nur 20 Mietverträgen insgesamt 565 gesetzwidrige Klauseln entdeckt!
Diese insgesamt 565 gesetzwidrigen Klauseln enthielten insgesamt 953 Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen!!
Siehe Quelle: http://wien.arbeiterkammer.at/online/page.php?P=68&IP=64915

Kaufverträge über Neubau-Eigentumswohnungen
Gesetzwidrige Vertragsbestimmungen in Bauträgerverträgen
Quelle: http://www.arbeiterkammer.at/online/page.php?P=29&IP=35854&AD=0&REFP=3040

In Bauträgerverträgen, abgefasst von österreichischen Juristen, wurden in nur 18 überprüften Kaufverträgen insgesamt 474 gesetzwidrige Klauseln,
insgesamt 701 Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen gefunden!!!

Deshalb der gutgemeinte Rat an Investoren aus Österreich und dem Ausland:
Vertrauen ist gut - Selbstkontrolle oder Kontrolle durch einen unabhängigen Dritten ist viel besser!!!

siehe auch Mietrecht in Österreich

 

Anwälte als Sachverständige

Wenn sich Anwälte als juristische Sachverständige ausgeben, sei es in Beratung oder irgend einer anderen Form, sind Anwälte sehr wohl haftbar, für eventuelle entstandenen Nachteile oder finanzielle Schäden!

Siehe ABGB § 1300
§ 1300.
Ein Sachverständiger ist auch dann verantwortlich, wenn er gegen Belohnung in Angelegenheiten seiner Kunst oder Wissenschaft als Versehen einen nachtheiligen Rath ertheilet. Außer diesem Falle haftet ein Rathgeber nur für den Schaden, welchen er wissentlich durch Ertheilung des Rathes dem Andern verursachet hat.