Notar in Österreich
        notary public Austria 
        cartórios notariais na Áustria
        notaires en Autriche
      
Der Rat der Notariate der Europäischen Union (CNUE) ist die europäische Dachorganisation der nationalen Standesvertretungen des Notariats. Mitglieder sind Organisationen der Notariate aus 21 EU-Mitgliedsländern
Kodex für Notare (-innen) in der EU:
    EUROPÄISCHER KODEX DES NOTARIELLEN STANDESRECHTS / code de déontologie 
    http://www.cnue-nouvelles.be/fr/002/005.html
 Gesetzliche Grundlagen und Regelung für Notare (Notarinnen) und Notariate ist die Notariatsordnung (NO):
    Notariatsordnung
    
    Der Notar erstellt Notariatsakte,  Notariatsprotokolle und notarielle Beurkundungen
  
§.  2. Die von Notaren aufgenommenen Notariatsurkunden (Notariatsacte,  Notariatsprotokolle und notarielle Beurkundungen), sowie die nach  diesem Gesetze ertheilten Ausfertigungen sind, wenn bei der Aufnahme  und Ausfertigung alle als wesentlich vorgeschriebenen Förmlichkeiten  beobachtet worden sind, öffentliche Urkunden.
Notariatsaktgesetz (NotaktsG = andere Bezeichnung: NZwG = Notariatszwangsgesetz, NotZwangsG, NotZwG),
Auszug NotaktsG
      
        Verpflichtend ist ein Notariatsakt bei:
§.1. Die Giltigkeit der nachbezeichneten Verträge und  Rechtshandlungen ist durch die Aufnahme eines Notariatsactes über dieselben  bedingt:
        
  a) Ehepacten;
  
    b) zwischen Ehegatten geschlossene Kauf-, Tausch-, Renten- und  Darlehensverträge und Schuldbekenntnisse, welche von einem Ehegatten dem  anderen abgegeben werden;
      c) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 75/2009)
  
    d)  Schenkungsverträge ohne wirkliche Uebergabe; 
  
      e) alle von Blinden in eigener Person errichteten Urkunden über Rechtsgeschäfte  unter Lebenden. An den sonst bestehenden besonderen Bestimmungen, betreffend  das Erforderniß der gerichtlichen oder notariellen Errichtung eines  Rechtsgeschäftes, wird durch dieses Gesetz nichts geändert.
  
    (3) Ein  Notariatsakt nach Abs. 1 lit. e ist nicht erforderlich 
  
      1. für Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens und für bankübliche Verträge über  die Eröffnung von Girokonten;
  
        2. für andere Rechtsgeschäfte, ausgenommen Bürgschaftserklärungen, wenn der  blinde Mensch dem Vertragspartner ausdrücklich erklärt, auf die Einhaltung der  Formvorschrift des Abs. 1 lit. e zu verzichten.
  
          (4) Auf die Ungültigkeit eines Rechtsgeschäftes wegen Fehlens des nach § 1 Abs.  1 lit. erforderlichen Notariatsaktes kann sich nur die behinderte Person  berufen.·  
  
  § 2. Liegenschaften, Superädifikate und  Baurechte können nur im Wege öffentlicher Versteigerung unter Einhaltung der in  den §§ 87a bis 87e NO vorgeschriebenen Beurkundung von Tatsachen und  Erklärungen durch einen Notar freiwillig feilgeboten werden.·  
Justiz Rechtsauskünfte / Linkliste 
  http://www.justiz.gv.at/internet/html/default/8ab4a8a422985de30122a913e4486251.de.html
Die Kammer für Notare / Notariatskammer von Österreich
    
    http://www.notar.at/notar/de/home/
  (die Seite funktioniert auf deutsch, englisch und französisch)
  Unterlinks zu den Kammern der einzelnen Bundestaaten / Ländern / Regionen
  Die Österreichische Notariatskammer (ÖNK) hat ihren Sitz in Wien!
  Die Notariatskammer von Österreich gibt auch viele hilfreiche Auskünfte zum Kauf einer Immobilie in Österreich, Tipps zur Unternehmensgründung in Österreich, Testamente, Scheidung, Registrierung von Urkunden / Dokumenten
  
  Ein Grundsätzlicher Ratschlag von den Notaren in Österreich für Investoren beim Kauf einer Liegenschaft:
  "Eigentümer eines Grundstückes wird man nicht mit Vertragsabschluss, sondern erst   mit der Grundbuchseintragung!"
  
  
  Em Austria: " quem  não registra não é dono" - without registry you are not owner!
  
  
  Grundsätze für Notare:
  
  unabhängig
  unparteiisch
  Verpflichtung zur Verschwiegenheit
  Öffentlicher Glaube = was der Notar beglaubigt hat Beweiskraft
Lexikon:
  http://www.notar.at/notar/de/home/infoservice/lexikon/
Notar finden in Österreich:
  http://www.notariatskammer.at/datenbank.htm