back
update 2014

 

Notar in Österreich
notary public Austria
cartórios notariais na Áustria

notaires
en Autriche

Der Rat der Notariate der Europäischen Union (CNUE) ist die europäische Dachorganisation der nationalen Standesvertretungen des Notariats. Mitglieder sind Organisationen der Notariate aus 21 EU-Mitgliedsländern

Kodex für Notare (-innen) in der EU:
EUROPÄISCHER KODEX DES NOTARIELLEN STANDESRECHTS / code de déontologie
http://www.cnue-nouvelles.be/fr/002/005.html

Gesetzliche Grundlagen und Regelung für Notare (Notarinnen) und Notariate ist die Notariatsordnung (NO):
Notariatsordnung

Der Notar erstellt Notariatsakte, Notariatsprotokolle und notarielle Beurkundungen
§. 2. Die von Notaren aufgenommenen Notariatsurkunden (Notariatsacte, Notariatsprotokolle und notarielle Beurkundungen), sowie die nach diesem Gesetze ertheilten Ausfertigungen sind, wenn bei der Aufnahme und Ausfertigung alle als wesentlich vorgeschriebenen Förmlichkeiten beobachtet worden sind, öffentliche Urkunden.

Notariatsaktgesetz (NotaktsG = andere Bezeichnung: NZwG = Notariatszwangsgesetz, NotZwangsG, NotZwG),

Auszug NotaktsG

Verpflichtend ist ein Notariatsakt bei:

§.1. Die Giltigkeit der nachbezeichneten Verträge und Rechtshandlungen ist durch die Aufnahme eines Notariatsactes über dieselben bedingt:

a) Ehepacten;


b) zwischen Ehegatten geschlossene Kauf-, Tausch-, Renten- und Darlehensverträge und Schuldbekenntnisse, welche von einem Ehegatten dem anderen abgegeben werden;

c) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 75/2009)


d) Schenkungsverträge ohne wirkliche Uebergabe;


e) alle von Blinden in eigener Person errichteten Urkunden über Rechtsgeschäfte unter Lebenden. An den sonst bestehenden besonderen Bestimmungen, betreffend das Erforderniß der gerichtlichen oder notariellen Errichtung eines Rechtsgeschäftes, wird durch dieses Gesetz nichts geändert.


(3) Ein Notariatsakt nach Abs. 1 lit. e ist nicht erforderlich


1. für Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens und für bankübliche Verträge über die Eröffnung von Girokonten;


2. für andere Rechtsgeschäfte, ausgenommen Bürgschaftserklärungen, wenn der blinde Mensch dem Vertragspartner ausdrücklich erklärt, auf die Einhaltung der Formvorschrift des Abs. 1 lit. e zu verzichten.


(4) Auf die Ungültigkeit eines Rechtsgeschäftes wegen Fehlens des nach § 1 Abs. 1 lit. erforderlichen Notariatsaktes kann sich nur die behinderte Person berufen.
·  

§ 2. Liegenschaften, Superädifikate und Baurechte können nur im Wege öffentlicher Versteigerung unter Einhaltung der in den §§ 87a bis 87e NO vorgeschriebenen Beurkundung von Tatsachen und Erklärungen durch einen Notar freiwillig feilgeboten werden.
·  


Notariatsprüfungsgesetz

Notariatstarifgesetz

Justiz Rechtsauskünfte / Linkliste
http://www.justiz.gv.at/internet/html/default/8ab4a8a422985de30122a913e4486251.de.html

Die Kammer für Notare / Notariatskammer von Österreich

http://www.notar.at/notar/de/home/
(die Seite funktioniert auf deutsch, englisch und französisch)
Unterlinks zu den Kammern der einzelnen Bundestaaten / Ländern / Regionen
Die Österreichische Notariatskammer (ÖNK) hat ihren Sitz in Wien!
Die Notariatskammer von Österreich gibt auch viele hilfreiche Auskünfte zum Kauf einer Immobilie in Österreich, Tipps zur Unternehmensgründung in Österreich, Testamente, Scheidung, Registrierung von Urkunden / Dokumenten

Ein Grundsätzlicher Ratschlag von den Notaren in Österreich für Investoren beim Kauf einer Liegenschaft:
"Eigentümer eines Grundstückes wird man nicht mit Vertragsabschluss, sondern erst mit der Grundbuchseintragung!"
Em Austria: " quem não registra não é dono" - without registry you are not owner!


Grundsätze für Notare:

unabhängig
unparteiisch
Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Öffentlicher Glaube = was der Notar beglaubigt hat Beweiskraft

Lexikon:
http://www.notar.at/notar/de/home/infoservice/lexikon/

 

Notar finden in Österreich:
http://www.notariatskammer.at/datenbank.htm