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Das Investment Portal ist eine html-Seite mit Informationen für Auswanderer und Einwanderer!
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Verantwortlich für Texte, Bilder und Video der 4 Webseiten:
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Winfried Michael Zehm
freischaffender Journalist
Österreich

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Alle veröffentlichten Texte, Bilder und Videos von Winfried Michael Zehm unterliegen dem Urheberrecht - siehe österreichisches Urheberrechtsgesetz:
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Ausdrückliches Verbot zur Veröffentlichung aller Texte, Fotos und Videos in anderen Foren, Blogs, Zeitungen und Medien aller Art, gemäß § 44 Urheberrechtsgesetz!
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Alle Artikel im WIPI-BLOG basieren auf das Recht der Meinungsfreiheit, und das Recht, seine Meinung zu verbreiten!
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Siehe UNO - Allgemeine Erklärung der Menschenrechte / Artikel 19 :
http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf
Artikel 19
äußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Europäische Menschenrechtskonvention, Fassung vom 27.12.2018
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10000308
Artikel 10
Freiheit der Meinungsäußerung
(1) Jedermann hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung.
Dieses Recht schließt die Freiheit der Meinung und die Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung von Nachrichten oder Ideen ohne Eingriffe öffentlicher Behörden und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen ein.
Dieser Artikel schließt nicht aus, daß die Staaten Rundfunk-, Lichtspiel- oder Fernsehunternehmen einem Genehmigungsverfahren unterwerfen.
(2) Da die Ausübung dieser Freiheiten Pflichten und Verantwortung mit sich bringt, kann sie bestimmten, vom Gesetz vorgesehenen Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, wie sie in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen Sicherheit, der territorialen Unversehrtheit oder der öffentlichen Sicherheit, der Aufrechterhaltung der Ordnung und der Verbrechensverhütung, des Schutzes der Gesundheit und der Moral, des Schutzes des guten Rufes oder der Rechte anderer unentbehrlich sind, um die Verbreitung von vertraulichen Nachrichten zu verhindern oder das Ansehen und die Unparteilichkeit der Rechtsprechung zu gewährleisten.
Beachte für folgende Bestimmung
äische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.

Staatsgrundgesetz
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000006
Artikel 13
Jedermann hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck oder durch bildliche Darstellung seine Meinung innerhalb der gesetzlichen Schranken frei zu äußern.
Die Presse darf weder unter Censur gestellt, noch durch das Concessions-System beschränkt werden.
Administrative Postverbote finden auf inländische Druckschriften keine Anwendung.

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