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Winfried Michael Zehm
freischaffender Journalist
Österreich
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Alle Artikel im WIPI-BLOG basieren auf das Recht der Meinungsfreiheit, und das Recht, seine Meinung zu verbreiten!
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Siehe UNO - Allgemeine Erklärung der Menschenrechte / Artikel 19 :
http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf
Artikel 19
äußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert
anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen
Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Europäische Menschenrechtskonvention, Fassung vom 27.12.2018
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10000308
Artikel 10
Freiheit der Meinungsäußerung
(1) Jedermann hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung.
Dieses Recht schließt die Freiheit der Meinung und die Freiheit zum
Empfang und zur Mitteilung von Nachrichten oder Ideen ohne Eingriffe
öffentlicher Behörden und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen ein.
Dieser Artikel schließt nicht aus, daß die Staaten Rundfunk-,
Lichtspiel- oder Fernsehunternehmen einem Genehmigungsverfahren
unterwerfen.
(2) Da die Ausübung dieser Freiheiten Pflichten und Verantwortung mit
sich bringt, kann sie bestimmten, vom Gesetz vorgesehenen
Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen
unterworfen werden, wie sie in einer demokratischen Gesellschaft im
Interesse der nationalen Sicherheit, der territorialen Unversehrtheit
oder der öffentlichen Sicherheit, der Aufrechterhaltung der Ordnung und
der Verbrechensverhütung, des Schutzes der Gesundheit und der Moral,
des Schutzes des guten Rufes oder der Rechte anderer unentbehrlich
sind, um die Verbreitung von vertraulichen Nachrichten zu verhindern
oder das Ansehen und die Unparteilichkeit der Rechtsprechung zu
gewährleisten.
Beachte für folgende Bestimmung
äische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.
Staatsgrundgesetz
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000006
Artikel 13
Jedermann hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck oder durch
bildliche Darstellung seine Meinung innerhalb der gesetzlichen
Schranken frei zu äußern.
Die Presse darf weder unter Censur gestellt, noch durch das Concessions-System beschränkt werden.
Administrative Postverbote finden auf inländische Druckschriften keine Anwendung.
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