MAIL WIPIWEB


                                                                                                                                        




                                                                                                                                    








Impressum: für die Domains:

http://wipiweb.com/

WIPI-NEWS
http://wipi.at/

http://www.sammlerclub.net/

www.investment-portal.net



WIPI BLOG / WIPIWEB BLOG

News aller Art international, die Sorte von Nachrichten , die unsere unabhängigen Medien nicht publizieren!
http://wipi.at/


 


Seit September 2005 die neue E-Mail-Adresse !
Beantwortung von Mails nur mit echter und richtigem Namen des Absenders!!
Keine Pseudonyme!!!

http://wipiweb.com/

www.wipi.at

SAMMLERCLUB
http://www.sammlerclub.net/

 

Noi parliamo italiano
we speak english
falamos portugese

investmentportalgmx.net

wipiwebgmx.net

 

zehmwipi.at

zehmsammlerclub.net

zehminvestment-portal.net

 

 

 

 

 

wegen Spamflut wird das "et" nicht mehr als Symbol dargestellt

ACHTUNG: BEI SPAMS VON GEWISSEN SEITEN WIRD DER ADMINISTRATOR UND DER VERANTWORTLICHE PROGRAMMIERER AUSFINDIGGEMACHT UND ZUR ANZEIGE GEBRACHT!

new E-mail

investmentportal gmx.net


wipiwebgmx.net

(All E-mails will be answered, if you use your real name!!!
answers in english, italian,portugese and german)

                                                                 


                                                                                                                   Spams sind illegal

Unerbetene Nachrichten

Auszug Telekommunikationsgesetz 2021
https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011678

Unerbetene Nachrichten

Unerbetene Nachrichten

Paragraph 174,
  1. Absatz einsAnrufe – einschließlich das Senden von Fernkopien – zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Nutzers sind unzulässig. Der Einwilligung des Nutzers steht die Einwilligung einer Person, die vom Endnutzer zur Benützung seines Anschlusses ermächtigt wurde, gleich. Die erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden; der Widerruf der Einwilligung hat auf ein Vertragsverhältnis mit dem Adressaten der Einwilligung keinen Einfluss.
  2. Absatz 2Bei Telefonanrufen zu Werbezwecken darf die Rufnummernanzeige durch den Anrufer nicht unterdrückt oder verfälscht werden und der Diensteanbieter nicht veranlasst werden, diese zu unterdrücken oder zu verfälschen.
  3. Absatz 3Die Zusendung einer elektronischen Post – einschließlich SMS – ist ohne vorherige Einwilligung des Empfängers unzulässig, wenn die Zusendung zu Zwecken der Direktwerbung erfolgt.
  4. Absatz 4Eine vorherige Einwilligung für die Zusendung elektronischer Post gemäß Absatz 3, ist dann nicht notwendig, wenn
    1. Ziffer eins
      der Absender die Kontaktinformation für die Nachricht im Zusammenhang mit dem Verkauf oder einer Dienstleistung an seine Kunden erhalten hat und
    2. Ziffer 2
      diese Nachricht zur Direktwerbung für eigene ähnliche Produkte oder Dienstleistungen erfolgt und
    3. Ziffer 3
      der Empfänger klar und deutlich die Möglichkeit erhalten hat, eine solche Nutzung der elektronischen Kontaktinformation bei deren Erhebung und zusätzlich bei jeder Übertragung kostenfrei und problemlos abzulehnen und
    4. Ziffer 4
      der Empfänger die Zusendung nicht von vornherein, insbesondere nicht durch Eintragung in die in Paragraph 7, Absatz 2, E-Commerce-Gesetz genannte Liste, abgelehnt hat.
  5. Absatz 5Die Zusendung elektronischer Post zu Zwecken der Direktwerbung ist jedenfalls unzulässig, wenn
    1. Ziffer eins
      die Identität des Absenders, in dessen Auftrag die Nachricht übermittelt wird, verschleiert oder verheimlicht wird, oder
    2. Ziffer 2
      die Bestimmungen des Paragraph 6, Absatz eins, E-Commerce-Gesetz verletzt werden, oder
    3. Ziffer 3
      der Empfänger aufgefordert wird, Websites zu besuchen, die gegen die genannte Bestimmung verstoßen oder
    4. Ziffer 4
      keine authentische Adresse vorhanden ist, an die der Empfänger eine Aufforderung zur Einstellung solcher Nachrichten richten kann.
  6. Absatz 6Wurden Verwaltungsübertretungen nach Absatz 1, 3 oder 5 nicht im Inland begangen, gelten sie als an jenem Ort begangen, an dem die unerbetene Nachricht den Anschluss des Nutzers erreicht.




Zivilrechtliches Vorgehen gegen Spam

Siehe § 16 ABGB

Angeborne Rechte.
§ 16. Jeder Mensch hat angeborne, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte, und ist daher als eine Person zu betrachten.


Siehe § 1 UWG

Unlautere Geschäftspraktiken
§ 1. (1) Wer im geschäftlichen Verkehr
eine unlautere Geschäftspraktik anwendet, die den Erfordernissen der beruflichen Sorgfalt widerspricht und in Bezug auf das jeweilige Produkt geeignet ist, das wirtschaftliche
Verhalten des Durchschnittsverbrauchers, den sie erreicht oder an den sie sich richtet, wesentlich zu beeinflussen,

kann auf Unterlassung und bei Verschulden auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.

(3) Unlautere Geschäftspraktiken sind insbesondere solche, die
1. aggressiv im Sinne des § 1a oder
2. irreführend im Sinne des § 2 sind.


    * Die unerbetene telefonische Werbung bei Privatpersonen ist verboten (OGH 8.11.1983, ÖBl 1984, 13, 18.10.1994, ÖBl 1995, 12)
    * Auch die Telefax-Werbung ist unzulässig, wenn der Anschlussinhaber die Werbesendung weder gewünscht hat noch der Werbende nach den besonderen Umständen des Einzelfalles ein Einverständnis voraussetzen konnte (OGH 28.10.1997, JBl 1998, 324)

In gleicher Weise ist davon auszugehen, dass der vom Adressaten nicht gewünschte Einsatz von E-Mails als Eingriff in die Privatsphäre des Adressaten unzulässig ist.
Die Art der Klage richtet sich danach, ob es sich um eine geschäftliche oder eine private Mail handelt:

    * Jemand, der mit dem Spammer im Wettbewerb steht (ein Konkurrent), kann eine Unterlassungsklage nach § 1 UWG einbringen, gestützt auf den Tatbestand "Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch".
    * Der Empfänger von Spam (privat oder geschäftlich) kann eine Unterlassungsklage auf § 354 ABGB stützen

Die Ausforschung des Spammers

Schauen Sie sich den Header der Mail an. Eine von den "Received:" lines wird stimmen, naemlich die von Ihrem Mail-Provider produzierte Zeile.

Diese wird in aller Regel die ungefaelschte IP-Adresse desjenigen Rechners enthalten, von dem Ihr Provider die Spam-Mail erhalten hat. Die vorgeschalteten Relays werden meist manipuliert sein oder in einem Land liegen, in dem man juristisch nicht ansetzen kann.
Die Informationen im E-Mail-Header


 

Vielleicht hilft es auch, auf die Mail zu antworten und den Absender zu warnen und auf eine mögliche Anzeige aufmerksam zu machen!!

 

Spams anzeigen

http://www.internet4jurists.at:80/e-mail/vorgehen1a.htm



Signatur-Prüfung
https://pruefung.signatur.rtr.at/

Saferinternet.at
http://www.saferinternet.at/

Urheberrechtsgesetz Österreich






Sammlerclub