Grundbuch - Aufbau - Inhalt
Bestandteile / Aufbau des Grundbuchs in Österreich
In das Grundbuch können eingetragen werden:
Eigentumsrecht
Das Wohnungseigentum
Servitut (Dienstbarkeiten)
Pfandrecht
Realllasten
Bestandsrechte
das Belastungs- und Veräusserungsverbot
das Vorkaufsrecht
das Wiederkaufsrecht
Das Grundbuch besteht aus:
Hauptbuch und Urkundensammlung
Das Hauptbuch besteht aus den Grundbuchseinlagen, numeriert durch die Einlagenzahl.
(EZ = Einlagenzahl)
In Österreich (Stand 2007) gibt es 3.078.011 Grundbuchseinlagen!
Jede Liegenschaft (Grundbuchskörper) ist mit einer Einlagenzahl bezeichnet, die EZ weist auf die Katastralgemeinde hin!
Jede Einlage besteht aus 3 Blättern:
Seit Umstellung auf elektronische Datenverarbeitung gibt es keine "Blätter" mehr sondern der Auszug und dere "Blätter" werden durch Sternchen unterteilt:
A-Blatt = Gutsbestandsblatt (Grundstücksnummer, Benützungsart)
Die Daten im A1-Blatt werden nicht vom Grundbuchsgericht, sondern vom Vermessungsamt eingegeben.
Das A-Blatt beschreibt die Eigentumsverhältnisse der Liegenschaft,
Das A-Blatt wird unterteilt in:
A1-Blatt:
gibt Auskunt über die Widmung der Parzellen wie z.B. : Wiesengrund, Baugrund
Im A1-Blatt sieht man zB. unter der Überschrift „GST-NR“ die Anzahl der Grundstücke mit der jeweiligen Grundstücksnummer.
Auch andere Informationen zum Grundstück sind enthalten!
Im A1-Blatt werden alle Grundstücke mit ihrer Grundstücksnummer (GST-NR) angeführt (in der Grundstücksabschrift werden hier weitere Daten des Katasters zum Grundstück wiedergegeben!)
A2-Blatt:
die öffentlichen Beschränkungen Allgemeingutes:
zB.: ● Naturschutzgebiete, Sicherheitszonen von Flughäfen usw.
● Servitute (Dienstbarkeiten)
● Ab- und Zuschreibungen am Grundbuchkörper§ 74 GBG
B-Blatt = Eigentumsblatt (Aktenzahl der Grundbuchsabteilung, Titel, Eigentümer)
Im B-Blatt ist der Eigentümer(in) oder mehrere eingetragen!
Gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse wie zB : Mitanteile oder Wohnungseigentumsanteile
Weiteres steht im B-Blatt über die Beschränkungen des Eigentümers wie zB.: Konkurseröffnung, Sachwalterschaft, Minderjährigkeit
Auch wird im B-Blatt aufgeführt, durch welche Art von Urkunde das Eigentum übertragen wurde, wie Kaufvertrag, ERbe ! Die Urkunden werden in der Urkundensammlung aufbewahrt!
C-Blatt =
Lastenblatt (Aktenzahl der Grundbuchabteilung, Titel, Lasten)
Das Lastenblatt enthält Hypotheken, Belastung und Veräußerungsverbote, Wohnrechte, Fruchtgenußrechte, Bestandrechte, Belastung durch Baurechte, Vor- oder Wiederkaufsrechte,
Das Grundbuch besteht weiteres aus dem :
A) Verzeichnis der gelöschten Eintragungen
Löschungen aus dem Hauptbuch werden automatisch ins Löschungsverzeichnis übertragen!
Der Hinweis „gelöscht“ findet sich nur unter der letzten LNR oder innerhalb einer LNR unter dem letzten Kleinbuchstaben.
An anderen Stellen kann man Löschungen daran erkennen, dass in der Reihenfolge der LNR bzw. der Kleinbuchstaben eine Lücke auftritt
B) Hilsfsverzeichnisse
Anschriftenverzeichnis
Personenverzeichnis (Zugang nur mit driftigen Grund beim Gericht)
Grundstücksverzeichnis
C) Urkundensammlung (zB. Kaufverträge, Erbabtretungen)
Grundbuchsmappe
dient nur der Auffindung der Einlagezahl (EZ) über die in der Mappe gefundene Grundstücksnummer.
Die Mappe kann am Bildschirm (Gericht, Vermessungsamt, Internet) dargestellt und ausgedruckt werden
Grundstücksverzeichnis: Grundbesitzbogen-Nummer, Mappen-Blatt, Benützungsart, Flächenausmaß, Ertragsmeßzahl
Grundbesitzbogen: Eigentümer, Grundstücksadresse, Grundstücksnummer, Mappen-Blatt, Benützungsart, Flächenausmaß, Ertragsmeßzahl
Hilfsverzeichnisse: Grundbesitzerverzeichnis, Liegenschaftsverzeichnis, Katastralmappe
Plombe
PLOMBE:
In der Aufschrift des Grundbuchsauszuges früher: Bleistiftmarke
Achtung: Das Wort "Plombe" bedeutet immer, daß eine Veränderung des Grundbucheintrages in Gange ist!!!
Die Plombe ist die Tagebuchzahl eines bereits eingelangten, jedoch noch nicht erledigten Geschäftsstückes. Nach erfolgter Erledigung wird
die Plombe entfernt.
Die Plombe wird dann zur „letzten Tagebuchzahl (TZ) “.
Gute Darstellung un Erklärung eines Grundbuchsauszuges:
http://www.meingrundstueck.at/lexikon/Grundbuch.html
bildliche Darstellung und Erklärung des österreichischen Grundbuches:
http://www.help.gv.at/Content.Node/60/Seite.600400.html
http://elan.justiz.gv.at/Buergerinfo/graduate/graduate.html
Die Kosten für einen Grundbuchauszug in Österreich :
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/60/Seite.600300.html
Grundbuchauszug über das Internet - Seite der Justiz:
http://www.justiz.gv.at/web2013/html/default/2c9484852308c2a601240b4acb4b0842.de.html
Abkürzungen verwendet in einem Grundbuchauszug:
EZ |
Einlagezahl |
LNR |
laufende Nummer / Laufnummer |
FWGN |
Für Wohnzwecke genutze Einheit (Substandardwohnung) |
G |
Garage |
GR |
Geschäftsraum |
GST |
Grundstück |
HE |
Haupteinlage |
NE |
Nebeneinlage |
NGS |
Nebengebührensicherstellung |
TZ |
Tagebuchzahl |
VuZZ |
Verzugs- und Zinseszinsen |
VZ |
Verzugszinsen |
W |
Wohnung |
ZZ |
Zinseszinsen |
BA | Benutzungsarten (Widmung von Grundstücken) |
* | * Befindet sich neben "BA (Nutzung)" ein Stern (*), bedeutet dies, dass die Fläche dieses Grundstücks auf Grund von numerischen Angaben (Koordinaten, Messzahlen) berechnet wurde. |
G - neben BA | Wenn sich neben der Grundstücksnummer ein "G" befindet, bedeutet das, dass dieses Grundstück im Grenzkataster eingetragen ist (dies hat u.a. zur Folge, dass eine Ersitzung an solchen Grundstücken nicht mehr möglich ist siehe Vermessungsgesetz § 50 ).
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GP = Grenzpunkte (Punktnummern)