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Firmenarten - rechtliche Grundlagen

 

Firmengründung in Österreich

Firmenbuch Österreich / registo comercial Austria / company Registration Austria

Unternehmerrecht Österreich

Gewerberecht Österreich

 

Steuern Österreich / fees and taxes Austria


FBG Firmenbuchgesetz

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

EU-Verschmelzungsgesetz (Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2007)

EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz EUGes RÄG

Immobilien Investmentfondsgesetz

Firmenverzeichnis WKO:
http://firmen.wko.at/Web/SearchComplex.aspx?dstid=940&AspxAutoDetectCookieSupport=1

Behörden / Ämter finden:
http://www.usp.gv.at/


Rechtsformen von Unternehmen:


1. Einzelunternehmen (EZU):
solange EZU nicht blanzpflichtig sind, Eintragung ins Firmenbuch auf freiwilliger Basis möglich;
sobald EZU bilanzpflichtig werden, ist die Eintragung ins Firmenbuch vorgeschrieben!

Einzelunternehmen
Einzelunternehmen haften mit dem Betriebs- und Privatvermögen
Ist für die Art des Einzelunternehmens ein Gewerberecht vorgeschrieben, muß ein Befähigungsnachweis erbracht werden, oder ein Geschäftsführer mit Gewerbeberechtigung eingestellt werden!

Sozialversicherung : Pflichtversicherung nach dem Gewerbesozialversicherungsgesetz

Steuer für Einzelunternehmen: Einkommensteuer vom Gewinn bis 50 %

Firmenbuch: Zusatz "e.U." ist Pflicht! Sach- oder Fantasiefima erlaubt!



2. Personengesellschaften:
ins Firmenbuch eintragungspflichtig sind:

OG = Offene Gesellschaft
Bei einer offenen Gesellschaft haften alle Gesellschafter gemeinsam (solidarisch = Solidarhaftung) mit ihrem Privatvermögen

KG = Kommanditgesellschaft
Eine KG besteht aus Komplementäre (diese haften mit dem Privatvermögen)
Nur, der Komplementär ist nach der GSVG versichert!
und den Kommanditisten (sie haften nur mit ihrer Einlage), ein Kommanditist kann nicht gewerblicher Geschäftsführer sein!

Personengesellschaften nicht ins Firmenbuch eintragungsfähig sind:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) und Stille Gesellschaft

3. Unternehmer Kraft Rechtsform:
alle im Firmenbuch eintragungspflichtig:

Kapitalgesellschaften:

GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Grundkapital mindestens 35.000.- €, davon mindestens 17.500.-- müssen bar bei der Gründung einbezahlt werden!
Gründung einer GmbH nur mit einem Notariatsakt möglich!
Vertretung einer GmbH durch den Geschäftsführer!
Aufsichtsrat ist nicht Pflicht jedoch möglich!

Gründung einer Einmann-GmbH ist möglich in Österreich:

Ausschnitt GmbH-Gesetz:
§ 1.
(1)
Gesellschaften mit beschränkter Haftung können nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck durch
eine oder mehrere Personen errichtet werden.
(2)
Von dem Betriebe von Versicherungsgeschäften sowie von der Tätigkeit als politische Vereine sind solche Gesellschaften jedoch ausgeschlossen.

 



AG = Aktiengesellschaft
Gründungskapital mindestens 70.000,- €
Notariatsakt bei Gründung notwendig, zusätzliche Prfüung durch Wirtschaftsprüfer!
Aufsichtsrat ist Pflicht
Vertretung durch den Vorstand


sonstige Unternehmer Kraft Rechtsform wie z.B. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Sparkassen etc.