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Update 2014

back real estate Portugal
Tipps und Ratschläge beim Immobilienkauf in Portugal

Grundbuch in Portugal

Steuern

Steuern bei der Immobilienübertragung in Portugal:

 

 

Die Übersetzung basiert auf den Texten des Bürger Portals in Portugal!
http://www.portaldocidadao.pt/PORTAL/entidades/Outras+Entidades/CGD/pt/SER_comprar+casa.htm


Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass das Bürger Portal von Portugal nicht zum Spaß solche Texte schreibt! Das Bürger Portal soll helfen, eine bessere Beziehung vom Bürger zum Staat vermitteln,und die Gesetze und Rechte eines Bürgers leichter verständlich zu machen!
Wer seine Rechte nicht nützt, dem kann man schwer helfen!
Sollte im Falle eines Immobilienkaufes oder sonstigen Investition jemand Ihre Rechte verwehren, dann sollten Sie von derjenigen Person Abstand gewinnen, bzw. besser auf das Geschäft verzichten!!
Natürlich können Sie speziell bei Maklern oder sonstigen Vermittlern , aber auch Anwälten Anzeige erstatten, oder publik machen!!

Weiters möchte ich Sie darauf aufmerksam machen daß in Portugal zwischen 2005 und 2007
975 empresas de construção (Baufirmen) in einer irregulären bzw. illegalen Status hatten!
Von 955 empresas de mediação imobiliária (Makler-Firmen im Immobiliensektor) wurden 955 Firmen kontrolliert, davon waren 58 % illegal bzw. haben die Regeln und Gesetze nicht befolgt!!
Na angariação imobiliária (Firmen zur Beschaffung - Anschaffung von Immobilien) wurden 427 Firmen überprüftt, davon waren 33 % nicht in Ordnung!!
Diese Auskunft entstammt der Seite der http://www.inci.pt, die Vereinigung der Immobilienmakler und Zivilingenieure unter dem Link "noticias" (direkter Link nicht möglich!!
Aufpassen: in Portugal ist im Durchschnitt jeder zweite Makler nicht in "Ordnung"! Wenn Sie nicht selbst kontrollieren werden Sie so abgezockt, daß Sie es nicht einmal merken, daß man Sie abgezockt hat!!

Ganz egal welche "gute Freunde oder Bekannte" Sie in Portugal haben, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!!!

Vor dem Vertragsabschluss sollte man in Portugal überprüfen:

 

siehe Quellen

I.

Auf dem Katasteramt der jeweiligen freguesia (Gemeinde) = Conservatória do Registo Predial, sollte man und darf man kontrollieren:

1. ist der Verkäufer der eigentliche Eigentümer, ist die Liegenschaft auf seinen Namen registriert ? (Das geht natürlich nur, wenn der Makler/Verkäufer den Namen des eingetragenen Eigentümers preisgibt!!! was er ja auch muß laut Gesetz!!! siehe
2. Existieren Hypotheken oder ausständige Pfändungen zugunsten Dritter
3. die Immobilie oder Teilstücke der Immobilie unterliegen dem "ersessenen Recht" zugunsten anderer Personen

II.

Bei Amt " Serviço de Finanças" der jeweiligen Gemeinde, kann und sollte man sich erkundigen über:

1. Ist die Immobilie leerstehend, d.h. auch frei von Erbschaftsansprüchen, frei von Mietern oder Schmarotzer!

2. Im Falle des Kaufes eines gebrauchten Hauses nachprüfen ob die Gemeindesteuer = Imposto Municipal sobre Imóveis bezahlt wurde oder noch ausständig ist!

III.
Im Rathaus = Câmara Municipal kann man und sollte man nachprüfen ob:

1. besteht eine gültige Baugenehmigung für das gebaute Gebäude

2. für Gundstücke die bebaut werden sollen/ werden: ist das fragliche Grundstück als Bauland gewidmet, wenn ja, welche Art von Widmung: nicht auf jedem Bauland darf man einen Campingplatz erichten, nicht auf jedem Bauland darf man ein Hotel konstuieren, nicht auf jedem Bauland darf man eine Fabrik errichten usw.....!
Solche Fragen sollte man auf alle Fälle vor dem Kauf persönlich auf dem Ratshaus klären!!

IV.
Am Handelsgericht erhält man Auskünfte über die finanzielle Situation des Verkäufers! Ist er in Konkurse verwickelt, und die Immobilie wird Teil des Konkurssverfahrens, oder auch ob der Verkäufer schon öfter in Eigentumsdelikte verwickelt war!

 

Der Vorvertrag = contrato de promessa ..............in Arbeit.......

Den wichtigesten Ratschlag des Bürgerportals sollte man auf alle Fälle befolgen:

Nunca assine o contrato-promessa de compra e venda sem analisar com muita atenção todas as cláusulas. Peça ao vendedor um modelo de contrato com a devida antecedência para o poder analisar ou mostrar a alguém mais experiente.

Das bedeutet soviel wie:
Unterzeichnen Sie NIE einen Kaufvertrag, ohne genau die einzelnen Klauseln zu analysieren !!! Bitten Sie den Verkäufer / Makler Ihnen ein Modell / Kopie des Vertrages mitzugeben, damit Sie diesen jemand mit mehr Erfahrung zeigen können!!

Das Bürgerportal hat sicherlich gute Gründe für solche gutgemeinten Ratschläge!!
Das gilt natürlich auch , wenn Ihnen ein Anwalt der Gegenpartei Ihnen versichert, daß alles in Ordnung wäre, nehmen Sie den Vertrag mit , unterschreiben Sie nichts, und zeigen Sie den Vertrag jemanden, der nicht an dem Geschäft beteiligt ist und Erfahrung im Immobilienhandel und Vertragsabschlüssen hat!!

Ein öffentlicher Notar z.B.!!!


Sie haben Das Recht auf Informationen:
http://www.cnpd.pt/bin/direitos/direitos.htm


Hier steht unter anderem ein Ausschnitt des Gesetzes für die Veröffentlichung von Immobilien: Es geht allerdings nicht klar hervor ob das auch für Internetseiten gilt, denn es hält sich niemand daran! Allerdings gibt das Bürger Portal den Rat, daß man sich erkundigen sollte ob der Verkäufer dieselbe Person ist wie im Grundbuch eingetragen!! Was man allerdings nur herausfindet, wenn der Makler diejenige Person in der Anzeige angibt! was natürlich niemand macht!!

also dort steht geschrieben unter Artigo 12.º Publicidade unter anderem: in einer Veröffentlichung einer Immobilie muß angegeben sein, der komplette Name des Eigentümers und Verkäufers der Immobilie:
http://www.inci.pt/Portugues/Legislacao/Legislacao/DecLei200468.pdf

a) Identificação completa do promotor imobiliário e do vendedor, caso não sejam a mesma pessoa;
b) Prazo previsto para conclusão das obras, se for caso disso;
c) Área útil da habitação;
d) Tipo e marca dos materiais e produtos de construção, sempre que haja qualquer referência aos mesmos;
e) Existência de condições de acesso para pessoas com deficiência, nomeadamente motora, visual ou auditiva, caso tais condições existam.

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