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Der Immobilienmakler in Österreich
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Gesetze für Makler in Österreich
Tipps für den Investor in Österreich
Immobilienmakler im Internet / Unternehmer im Internet
Der Makler als Sachverständiger
Gesetze / Regeln für Maklern in Bezug auf Geldwäsche
Der Besichtigungsschein in Österreich
Der Beruf Immobilienmakler in Österreich gehört zu den reglementierten Berufen! Das heißt, um den Beruf auszuüben muß man eine Befähigungsprüfung ablegen! Ohne Nachweis einer Befähigungsprüfung ist eine Anmeldung des Gewerbes nicht möglich!
Der Überbegriff für diesen Berufszweig nennt man in Österreich Immobilientreuhänder!
Auch mit bestandener Befähigungsprüfung braucht man einen Praxisnachweis von mindestens 2 Jahren, d.h. man muss angemeldet 2 Jahre bei einer Maklerfirma tätig sein!
Pflichten des Immobilienmakler in Österreich: http://www.ovi.at/de/verband/Recht/Makler.php
Der Titel Immobilientreuhänder umfasst drei Berufsgruppen:
Die Innung/Fachgruppe für Immobilienmakler (the austrian Real Estate Commission or Division of Real Estate)
Die Innung für Immobilientreuhänder (Makler) ist der Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, eine Sektion der Wirtschaftskammer Österreich
http://portal.wko.at/wk/kontakt_dst.wk?dstid=188
In Österreich gibt es seit 2011 einen Berufsausweis für Immobilientreuhänder (Immobilienmakler / Verwalter/ Bauträger) - die "Immobiliencard" !
siehe Abbildung bei der WKO!
Auf den Seiten der des Verbandes der Immobilientreuhänder oder WKO den Namen des Maklers oder der Firma eingeben und man kann kontrollieren ob diese Firma / Makler registriert ist!!
Nicht alle Firmen die mit Immobilien handeln oder als Immobilieninvestoren auftreten in Österreich, sind jedoch in diesem Register auffindbar!!!
Titel wie Magister oder Dr. ersetzen nicht den Makler-Nachweis! Siehe Richtlinien für Immobilientreuhänder 3.
Leider ist es in Österreich nicht möglich, einen Studientitel wie Magister zu überprüfen!!
Deshalb die Empfehlung für Immobiliengeschäfte in Österreich:
Machen Sie nur Geschäfte mit Maklern, die im Register der WKO oder OVI auffindbar sind, oder kaufen Sie direkt vom Eigentümer!
Kontaktpersonen von Immobilienseiten sind meistens nur Mitarbeiter von Immobilienmakler-Firmen!
Makler finden in Österreich / find a real estate agent in Austria
Österreichischer Verband der Immobilientreuhänder (Suche Makler) http://firmena-z.wko.at/relaunch/suchestart_immo.asp
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EU: Vereinigung der europäischen Immobilientreuhänder
CEPI Conseil européen des Professions immobilières
http://www.cepi.eu/index.php?page=home&hl=en
Europäische Dachverband der Immobiliensachverständigen / Immobilienbewertung
http://www.tegova.de/
Anerkennung von Berufsqualifikationen in der EU ist geregelt durch die Richtlinie 2005/36/EG:
http://ec.europa.eu/internal_market/qualifications/future_de.htm
Gesetze / Regeln für Maklern in Bezug auf Geldwäsche
§ 117 GewO Immobilientreuhänder:
(2) Der Tätigkeitsbereich des Immobilienmaklers umfasst:
1. die Vermittlung des Kaufes, Verkaufes und Tausches von unbebauten und bebauten Grundstücken und von Rechten an Immobilien einschließlich der Vermittlung von Nutzungsrechten an Immobilien (wie sie zB durch Timesharing-Verträge erworben werden) und der Vermittlung des Kaufes, Verkaufes und Tausches von Wohnungen, Geschäftsräumen, Fertigteilhäusern und Unternehmen;
2. die Vermittlung von Bestandverträgen über Immobilien einschließlich der Vermittlung von Bestandverträgen über Wohnungen, Geschäftsräume und Unternehmen;
3. den Handel mit Immobilien einschließlich des Mietkaufes. Dazu zählt auch die Errichtung von Bauten, die der Makler als Bauherr durch befugte Gewerbetreibende zum Zweck der Weiterveräußerung als Ganzes ausführen lässt;
4. die Vermittlung von Beteiligungen an Immobilienfonds;
5. die Beratung und Betreuung für die in Z 1 bis 4 angeführten Geschäfte. Gewerbetreibende, die zur Ausübung dieser Tätigkeiten berechtigt sind, sind auch zur Vermittlung von Hypothekarkrediten sowie zur Vermittlung von Privatzimmern an Reisende zu vorübergehendem Aufenthalt sowie zur Führung eines Gästezimmernachweises berechtigt;
6. die Durchführung der öffentlichen Versteigerung von Liegenschaften, Superädifikaten und Baurechten nach § 87c NO, § 158 ist anzuwenden.
Quelle: http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=345367&DstID=188
(5)
Immobilientreuhänder sind auch berechtigt, im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung und ihres Auftrages ihre Auftraggeber vor Verwaltungsbehörden, Fonds, Förderungsstellen und Körperschaften öffentlichen Rechts sowie bei Gericht zu vertreten, sofern kein Anwaltszwang besteht.
Siehe auch Gewerbeordnung GewO: